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Glaube/Nachfolge Kirche/Gemeinde

Anwendung von Hebr 5,14 auf die ethische Frage, ob gleichgeschlechtliche Handlungen Sünde sind

Persönliche Meinung und Thesen von Veit Claesberg / © 2013/2024.  Veröffentlichung und Weitergabe im Rahmen der Kirchengemeinde ist freigegeben

Im Rahmen eines demokratischen Prozesses darf eine Volksgemeinschaft kontrovers diskutieren, welche Art von Gesetzen sie zu Themen erlassen möchte, die aus christlicher Sicht die Ethik betreffen. Dies gilt auch für die Bereiche der Sexualität und der Sexualerziehung. In den letzten Jahren sind dazu einige weitreichende politische Entscheidungen getroffen worden und weitere stehen noch bevor.

Als Mitglieder einer Freikirche treten wir für Freiheit ein, unsere Überzeugungen zu vertreten und entsprechend zu leben, während wir gleichzeitig anderen diese Freiheit zugestehen. Wir lehnen jegliche Form von gesellschaftlicher Diskriminierung aufgrund von Ethnie, sexueller Identität oder Religion entschieden ab.

Im Rahmen der gesellschaftlichen Diskussion und der Meinungsfreiheit dürfen wir auch auf potenziell tendenziöse Entscheidungen hinweisen und deren mögliche Auswirkungen auf die Zukunft der Gesellschaft, das Wohl von Kindern, die Freiheit der elterlichen Erziehung sowie die negativen Folgen der Leihmutterschaft und die damit verbundene Ausbeutung von Frauen beleuchten.

Zusätzlich möchte ich folgende 10 Thesen für eine christliche Gemeinde vorstellen, die grundsätzlich alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität, willkommen heißt. Diese Thesen sollen auch nicht-heterosexuellen Menschen als Orientierung dienen, damit sie einschätzen können, was sie in einer Gemeinde erwarten können, die sich an einer von der Bibel her definierten Ethik orientiert.

Mir ist wichtig anzumerken, dass Thesen aufgrund ihrer Kürze Missverständnisse hervorrufen können. Deshalb sollten sie als Ausgangspunkt für weiterführende Gespräche betrachtet werden.

  1. Gott liebt alle Menschen, egal welche sexuelle Orientierung oder Identität sie haben. Also liebt er auch homosexuelle Menschen oder Menschen, die sich zur LGBTQIA+-Community zählen.
  2. Daher sind wir Christen auch verpflichtet, nicht-heterosexuelle Menschen zu lieben, egal ob sie mit uns verwandt sind oder nicht. Wenn sie mit uns verwandt oder unsere direkten Nächsten sind, umso mehr.
  3. Deshalb sind homosexuelle Menschen genauso in einer christlichen Gemeinde herzlich willkommen, wie alle anderen Menschen auch. Gemeinden bezeugen ihnen die Liebe Gottes, die in Jesus Christus offenbar wird.
  4. Jesus fordert Menschen dazu auf, ihm nachzufolgen und ihr Leben zu ändern. Gott fordert Menschen auf, Jesus als Herrn anzuerkennen.
  5. Menschen, die Jesus als Herrn anerkennen, sind herausgefordert sich in vielen Bereichen ihres Lebens zu ändern. Das gilt sowohl für heterosexuell empfindende Menschen wie für homosexuell oder queer empfindende Menschen. Ihre Aufgabe ist es, eine heilige Sexualität zu leben (Yuan 2020), das heißt auf bestimmte sexuelle Praktiken zu verzichten, unabhängig von ihren (angeborenen) Empfindungen.

Die weiteren fünf Thesen, mit den Verweisen auf die sie stützenden theologischen Ressourcen, gibt es nach Anfrage des Passwortes. Schreib mir gerne eine E-Mail mit Angabe deiner Kirchengemeinde, deiner Funktion und wofür du die Thesen gebrauchen möchtest.

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BEFG Kirche/Gemeinde Leitung

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

Ordination von nicht-heterosexuell lebenden Menschen

In diesem Artikel stelle ich meine persönliche und aktuelle Meinung zu folgender Ausgangsfrage dar:

Sollte eine Kirche nicht-heterosexuelle (oder queere) Menschen zu Pastoren oder Pastorinnen (Diakone, Diakoninnen, Pastoralreferenten, Pastoralreferentinnen) ordinieren?

Die Frage, ob man nicht heterosexuell lebende Menschen ordinieren sollte oder nicht, bewegt gerade (seit 2022) den Bund freier evangelischer Gemeinden K.d.ö.R. (dazu hier ein Bericht) und hat bereits und wird auch noch andere Freikirchen bewegen. Sie wird auch im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K.d.ö.R. (BEFG) aufkommen. Die Entwicklung in unserer Gesellschaft fordert dazu heraus, die Frage alsbald zu beantworten.
Da ich in einer Gemeinde innerhalb des BEFG tätig bin und bis Mai 2023 vier Jahre Mitglied des obersten Leitungsgremiums (Präsidium) meines Freikirchenbundes war, habe ich mich intensiv mit der Frage beschäftigt. Diese Frage muss und darf eine Kirche oder ein Gemeindebund beantworten, da eine Kirche frei entscheiden kann, welche Voraussetzungen sie für die Ordination für bestimmte geistliche Ämtern ansieht.

Selbstverständlich leben wir in einem Land, wo jeder seine sexuelle Orientierung ausleben darf, wie er möchte, es sei denn Schutzbedürftige werden dadurch missbraucht. In den letzten Jahren sind dazu einige wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Besonders Gesetze, die Diskriminierung verhindern und verbieten, haben mich gefreut. Manchmal scheint mir dabei allerdings die Grenze nicht ganz klar definiert, ab wann Diskriminierung wirklich beginnt und bis wann eine abweichende Meinung zum gesellschaftlichen „Queerness-Trend“ toleriert werden sollte. Ich war auch nicht mit allen Gesetzen einverstanden, z. B. hätte ich mir gewünscht, dass die „Ehe für alle“ nicht gekommen wäre. Mir war die klare Unterscheidung vor der Gesetzesänderung zwischen einer Ehe zwischen Frau und Mann und einer gleichgeschlechtlichen eingetragen Partnerschaft lieber. Aber als Bürger eines demokratischen Staates, akzeptiere ich die parlamentarische Mehrheitsentscheidung in dieser Frage. Als Freikirchlicher akzeptiere ich sowieso in der Regel eher Freiheit als Einengung.